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   VGH Bayern, 08.06.2022 - 24 CS 22.837   

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https://dejure.org/2022,16524
VGH Bayern, 08.06.2022 - 24 CS 22.837 (https://dejure.org/2022,16524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2022 - 24 CS 22.837 (https://dejure.org/2022,16524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 24 CS 22.837 (https://dejure.org/2022,16524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2; WaffG § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • rewis.io

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Eignung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2022 - 24 CS 22.837
    Maßgeblich ist die Abwehr aktueller und künftiger Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "im Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt (SächsOVG, B.v. 28.4.2022 - 6 B 72/22 - juris Rn. 13; OVG Saarl., B.v. 9.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2022 - 24 CS 22.837
    Maßgeblich ist die Abwehr aktueller und künftiger Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "im Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt (SächsOVG, B.v. 28.4.2022 - 6 B 72/22 - juris Rn. 13; OVG Saarl., B.v. 9.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 14.02.2023 - B 1 K 22.366

    Widerruf Waffenbesitzkarten, Eigen- bzw. Fremdgefährlichkeit, Ankündigung von

    1) Zunächst ist festzuhalten, dass Mängel im psychischen Bereich eine fehlende persönliche Eignung im waffenrechtlichen Sinne begründen, wie etwa Jähzorn, Wutausbrüche und Unbeherrschtheit bzw. ein unkontrolliertes Verhalten in Konfliktsituationen (BayVGH, B.v. 8.6.2022 - 24 CS 22.837 - juris Rn. 12; OVG BB, B.v. 18.12.2012 - OVG 11 S 58.12 - juris Rn. 19).

    Die Waffenbehörde hat eine eigenständige Bewertung vorzunehmen, die sich insbesondere an präventiven Gesichtspunkten orientiert (BayVGH, B.v. 8.6.2022 - 24 CS 22.837 - juris Rn. 19).

  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 22.893

    Text- und Sprachnachrichten, Bedrohung und Beleidigung, Waffenrechtliche

    Die Waffenbehörde hat eine eigenständige Bewertung vorzunehmen, die sich insbesondere an präventiven Gesichtspunkten orientiert (BayVGH, B.v. 8.6.2022 - 24 CS 22.837 - juris Rn. 19).
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